Das Komitee der European Holstein and Red Holstein Confederation (EHRC) hat mit Bedauern die Entscheidung getroffen, die im November 2022 in Verona, Italien, geplante Europäische Holsteinschau abzusagen.

Im Jahr 2021 wurde das neue EU Tiergesundheitsgesetz u.a. mit der VO 2016/429 und zusätzlichen neuen Durchführungsverordnungen 2020/688 und 2020/689 in Kraft gesetzt. Infolgedessen wurden die Bedingungen für Tiertransporte zwischen den Mitgliedstaaten strenger und der unterschiedliche IBR-Gesundheitsstatus der einzelnen Länder führt zu großen Problemen.

Nach einem Schriftwechsel mit den EU-Behörden haben diese erklärt, dass die gleichzeitige Teilnahme von IBR-geimpften und nicht IBR-geimpften Tieren an einer Ausstellung und die anschließende Rückkehr in IBR-freie und IBR-nicht-freie Mitgliedstaaten nicht zulässig ist. Auch bei der Blauzungenkrankheit können die unterschiedlichen Seuchenstatus der Länder zu Problemen führen. Die neuen Rechtsvorschriften sind zudem unklar in Bezug auf die Verbringung von Rindern in nicht IBR-freie Mitgliedstaaten, wie Italien, wo die Schau in Verona stattfinden sollte, und die spätere Rückkehr in das Herkunftsland mit einem anderen IBR-Gesundheitsstatus.

Die europäische Holsteinschau wird daher so lange ausgesetzt, bis geklärt ist, dass alle Mitglieder des EHRC daran teilnehmen können.

Das EHRC-Komitee dankt ANAFIJB und den italienischen Veterinärbehörden, die versucht hatten ein spezielles IBR-Protokoll zu erstellen, für die Arbeit, die sie geleistet haben, um eine Europäische Holsteinschau im Jahr 2022 auszurichten.

Quelle: www.rind-schwein.de