Wie Sie sicher aus der Fachpresse oder über Ihren Steuerberater wissen, ist ab dem 01.01.2022 eine geschätzte Umsatzgrenze bezogen auf das vorangegangene Kalenderjahr von 600 T€ für die Pauschalierung der Umsatzsteuer mit dann 9,5 % Vorsteuer zu beachten! Alle betroffenen Betriebe, die die zu schätzende Grenze überschreiten und damit künftig auf die Regelbesteuerung umstellen müssen, sollten sich unverzüglich bei der OHG-Buchhaltung melden:
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Jürgen Halbrügge
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