Die am 24. August 2021 erlassene neue Niedersächsische Corona-Verordnung gibt vor, dass bei allen Veranstaltungen die sog. 3G-Regel (Nachweis als vollständig geimpft, genesen oder innerhalb 24 Stunden getestet) eingehalten und überprüft werden muss. Da zudem in der Stadt Osnabrück die Inzidenzwerte 5 Tage in Folge > 50 pro 100.000 lagen, ist für die Stadt Osnabrück die sog. „Warnstufe 1“ ab Freitag, dem 27.08.2021, in Kraft getreten.
Daher müssen alle Beschicker und Kunden der Zuchtviehauktion tagesaktuell ein Registrierungsformular (pro Person und Tag) ausfüllen mit Angabe ihres jeweiligen „3G-Status“ und beim Einlass einen Nachweis für vollständig geimpft, genesen oder Testergebnis vorzeigen. Die Einlasskontrolle findet sogleich am Eingangstor der Halle Gartlage statt. Damit diese möglichst zügig abläuft, können Sie unter diesem Link bereits das Registrierungsformular herunterladen und vorab ausfüllen. Bei der Anfahrt zur Halle sollten sie neben dem Registrier-Formular auch den entsprechenden Nachweis (z.B. Impfzertifikat oder Testergebnis) ebenfalls bereit halten und unaufgefordert vorzeigen.
Unverändert gelten die üblichen Corona-Schutzmaßnahmen wie Abstand, Hygiene und Maskenpflicht vor Ort. Durch die zusätzliche Einhaltung und Überprüfung der 3G-Regel können sich alle Teilnehmer der Auktion noch sicherer fühlen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis und Mithilfe, um damit einen reibungslosen und für den Gesundheitsschutz aller Beteiligten sicheren Ablauf gewähren können.