Liebe Mitglieder!

Durch die Feststellung des ersten Falles von Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg am 12.12.2018 wurde offensichtlich, dass sich der bereits seit 2016 in Frankreich etablierte BTV8-Serotyp nun weiter ausgebreitet hat. Durch die Notwendigkeit von immer mehr Monitoring-Untersuchungen sind inzwischen weitere positive Befunde hinzugekommen. Der aktuell am nächsten zum Gebiet gelegene Fall wurde im Saarland festgestellt, so dass zumindest das Gesamt-Restriktionsgebiet schon bis nördlich von Köln reicht.

Realistischerweise wird es somit in 2019 kaum zu verhindern sein, dass auch überwiegend unsere Region in absehbarer Zeit in entsprechende Restriktionsgebiete fällt.

Sowohl für den Schutz der Tiere gegen die Blauzungenkrankheit als auch zur Aufrechterhaltung von Verbringungsmöglichkeiten außerhalb dieser Gebiete ist die Impfung die einzig wirkungsvolle und notwendige Maßnahme.

Solange Deutschland noch BTV-frei war, galt die etwas zwiespältige Situation, dass zwar bereits vom FLI ein Impfschutz empfohlen wurde, aber nach wie vor hierfür jeweils eine Ausnahmegenehmigung notwendig war. Aufgrund des aktuellen Geschehens hat der Landkreis Osnabrück nun im Rahmen der anhängenden Allgemeinverfügung festgelegt, dass keinerlei Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für die Impfung mehr notwendig ist und rät allen Haltern von empfänglichen Tieren möglichst auf freiwilliger Basis rechtzeitig zur Durchführung einer Impfung.

Sie sollten daher rechtzeitig mit Ihrem Hoftierarzt Kontakt aufnehmen, damit dieser für Sie Impfstoff bestellen kann und Sie möglichst rechtzeitig in Ihrem Bestand eine Impfung durchführen lassen können. Die in der Verfügung festgelegten Eingaben in der HIT – Datenbank sind innerhalb von sieben Tagen durchzuführen und werden in der Regel von der mit der Impfung beauftragten Praxis gemeldet.

Sobald auch in unserer Region Betriebe in Restriktionszonen fallen, ist nachfolgend eine Verbringung nach außerhalb nur noch zulässig, wenn die zu verbringenden Tiere bereits über einen Impfschutz verfügen.

Die Zeitspanne, bis dies erreicht ist, richtet sich nach den genauen Empfehlungen des Impfstoffherstellers. Sie umfasst in der Regel eine zweimalige Impfung im Abstand von drei bis vier Wochen plus nachfolgend 60 Tagen Wartezeit bis zur vollen Ausbildung des Impfschutzes. Somit insgesamt mindestens 81 Tage bis zur einer möglichen Verbringung des geimpften Tieres.

Dies macht deutlich, dass eine rechtzeitige Vorbereitung auf die Blauzungenimpfung möglichst bald in Angriff genommen werden sollte.

Wir würden empfehlen, zumindest alle weiblichen Tiere zu impfen. Bei Bullen, die für den Verkauf in eine Besamungstation im In- oder Ausland vorgesehen sind, müsste dagegen von einer Impfung abgesehen werden, damit diese serologisch-negativ und somit verkaufsfähig bleiben.