Aktuelle BTV-8-Feststellung in Göttingen wurde nach Beurteilung der Nachuntersuchungen wieder aufgehoben.

Nach aktuellem Kenntnisstand handelte es sich entweder um ein, entgegen der vorhandenen Informationen, geimpftes Tier oder eine Kontamination der Probe.

Die Restriktionszone wird auf den Stand vom 17.07.2026 zurückgeführt. Diese Entscheidung gilt sowohl für Niedersachsen als auch für Nordrhein-Westfalen. Somit ist das gesamte OHG-Zuchtgebiet wieder frei von entsprechenden Verbringungsbeschränkungen.

Wir empfehlen weiterhin eine BTV-8-Impfung der Tiere, da die Impfung den besten Schutz bietet und eine weitere Ausbreitung zu erwarten ist! Besonders für die Teilnahme an Schauen und Ausstellungen ist eine Impfung unbedingt notwendig.

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, nach einer Impfung darauf zu achten, dass die entsprechenden Daten korrekt in die HIT-Datenbank eingepflegt werden. Für Handelszwecke und spätere veterinärtechnische Diagnostik ist eine entsprechende Dokumentation von hoher Bedeutung.